Import von Nutzfahrzeugen – Wie funktioniert Autoimport für Unternehmen

Geschäftsmann am Telefon

Viele Österreicherinnen und Österreicher kaufen ihre Neufahrzeuge im Ausland. Dieser Trend geht auch an österreichischen Unternehmerinnen und Unternehmern nicht unbemerkt vorbei. Um Nutzfahrzeuge problemlos nach Österreich einzuführen, gilt es ein paar Punkte zu beachten. In diesem Artikel zeigen wir dir wie du am besten vorgehst.

Ist dir als Unternehmer der Bedarf nach einem neuen Fahrzeug erst einmal bewusst geworden, dann muss es in den meisten Fällen schnell gehen. Wir von firmen-auto.at sind auf den Import von Nutzfahrzeugen und Personenwagen für Unternehmensgründer, Jung- und Ein-Personen-Unternehmer (EPU) spezialisiert.

 

In 5 Schritten erklären wir dir wie der Import von Nutzfahrzeugen für dich als Unternehmer aus dem EU-Ausland funktioniert. Schließlich muss besonders während der Gründungsphase und klarerweise auch danach der Fokus auf viele Dinge gleichzeitig gelegt werden - Der Faktor Zeit spielt eine große Rolle. Hier möchten wir einhaken und dir zumindest den „Stressfaktor“ Autokauf abnehmen. Welche Kosten beim Autoimport auf dich zu kommen und wie Autoimport eigentlich funktioniert, erklären wir dir in den nachfolgenden Zeilen.

 

Ist dir bereits bewusst welches Fahrzeug am besten zu dir und deinen unternehmerischen Anforderungen passt, kann das schon einmal die halbe Miete sein. Sehr gerne bringen wir für deine Entscheidungsfindung unsere Erfahrungswerte ein und geben dir auch objektive Beratung zu Modell-Vergleichen und Leasing-Optionen.

Schritt 1 – Die Orientierungsphase

Wetterfahne

Du weißt bereits wo du dein neues Nutzfahrzeug erwirbst und auch bereits welches Fahrzeug du für dein Unternehmen benötigst. Nehmen wir als Beispiel an, dass es sich um ein Autohaus in der Slowakei handelt und du einen Fiat Ducato L2H2 Kastenwagen erwerben möchtest. Dieses Fahrzeug stellt nach österreichischer Rechtslage einen Fiskal-LKW dar und ist vorsteuerabzugsberechtigt.

 

Welche Kraftfahrzeuge außerdem noch vorsteuerabzugsberechtigt sind, findest du auf der Webseite des österreichischen Finanzamtes.

Schritt 2 – Vergewissern, Probieren, Kaufen

Daumen hoch

Du warst bereits beim Autohaus vor Ort und weißt Bescheid, dass das Fahrzeug lagernd ist und für dich zur Verfügung steht. Der Händler informiert dich darüber, dass das Fahrzeug innerhalb von 5 Tagen zur Abholung bereit steht. Nachdem du das Fahrzeug besichtigt und eine Probefahrt durchgeführt hast, und schließlich dein Kaufinteresse bekundet hast, wird eine Anzahlung für das Fahrzeug fällig. Du kannst das Nutzfahrzeug zu diesem Zeitpunkt natürlich auch voll ausbezahlen, da dies etwaige Verzögerungen bei einer nachträglichen Überweisung vorbeugen kann. In der Regel übergibt ein Autohaus ein Fahrzeug erst wenn es zur Gänze beglichen ist.

 

Wichtig! Ein Neufahrzeug wird innerhalb der europäischen Union stets ohne Mehrwertsteuer (= Nettobetrag) an das Autohaus bezahlt. Dies gilt für Privatpersonen ebenso, wie für Unternehmer. Als Neufahrzeug gelten Kraftfahrzeuge mit einer Betriebsleistung unter 6.000 Kilometern und einem Alter von unter 6 Monaten seit der Erstinbetriebnahme. Ist eine dieser beiden Werte überschritten, handelt es sich um ein Gebrauchtfahrzeug und man bezahlt dem Verkäufer stets inklusive Mehrwertsteuer (= Bruttobetrag).

Schritt 3 – Unterlagen

Schultafel mit angekreuzten Häckchen

Wichtig für den Autohändler sind nun folgende Dinge, um dir eine Rechnung ausstellen zu können und dir das CoC-Papier zu überreichen:

 

1. Kopie deines Lichtbildausweises - wir empfehlen einen Reisepass

 

2. Geldeingang des Neuwagens - bar vor Ort oder am Konto des Autohändlers

 

3. Zulassungsbestätigung aus Österreich - siehe Schritt 5 – Abholung des Fahrzeuges

Schritt 4 – Amtswege

Du hast nun vom Händler alle notwendigen Unterlagen und Dokumente erhalten, die du für deine Amtswege in Österreich benötigst. Dabei handelt es sich um:

 

- Rechnungsbeleg

- CoC-Papier (Was genau ein CoC-Papier ist, findest du hier)

- Zulassungsschein (wenn vorhanden)

 

Generalimporteur

Der erste Weg, den du nun zu tätigen hast, ist der Weg zum Generalimporteur deiner Automarke. In diesem Beispiel handelt es sich um die PSA-Gruppe und bei der PSA-Gruppe beantragt man die Eintragung in die Genehmigungsdatenbank elektronisch unter: https://shop.psa-groupe.at

 

Dies unterscheidet sich von Hersteller zu Hersteller und es kann sein, dass du direkt in eine österreichische Filiale deines Fahrzeugherstellers gehen musst und dort die Eintragung in die Genehmigungsdatenbank beantragen musst.

In der Regel dauert der Ablauf der Eintragung in die Genehmigungsdatenbank bei allen Herstellern bis zu 14 Tagen und kostet EUR 180,00 inklusive Mehrwertsteuer.  

 

Während dieses Prozesses geschehen zwei wesentliche Dinge. Einerseits stellt der Generalimporteur ein österreichisches CoC-Papier aus, das du postalisch zugestellt bekommst. Andererseits macht der Generalimporteur eine Meldung an das österreichische Finanzamt, so dass dieses darüber informiert wird, dass ein Fahrzeug dafür vorgesehen ist in Österreich zugelassen zu werden. Gleichzeitig verhängt das Finanzamt eine „Zulassungssperre“ für deinen Fiat Ducato. Aus diesem Grund ist es noch nicht möglich das Fahrzeug bei einer österreichischen Zulassungsstelle anzumelden.

Finanzamt

Die Zulassungssperre wird vom System entfernt, sobald die Gebühren für das besagte Fahrzeug bei einem Finanzamt deiner Wahl beglichen wurden.

 

Wichtig! Um die Normverbrauchsabgabe (NoVA) oder die Mehrwertsteuer (MwSt) zu begleichen, kann jedes österreichische Finanzamt aufgesucht werden. Es ist nicht notwendig, das Wohnsitz-Finanzamt oder das Unternehmenssitz-Finanzamt dafür aufzusuchen. Dies gilt für Privatpersonen ebenso wie für Unternehmer (EPU, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften).

 

Wichtig! Die Mehrwertsteuer bezahlst du stets für das Fahrzeug, die Normverbrauchsabgabe ist nicht zu besteuern. Die Normverbrauchsabgabe ergibt sich aus dem Nettobetrag deines neuen Kraftfahrzeuges und dessen Co2  Ausstoß in Gramm je Kilometer. 

Berechnungstool 1 (nova-rechner.at)

Berechnungstool 2 (ÖAMTC)

 

Beim Finanzamt benötigst du folgende Dokumente mit:

-          Lichtbildausweis

-          Rechnungsbeleg

-          CoC-Papier vom Generalimporteur

-          sicherheitshalber noch alle weiteren Dokumente, die ihr zum Fahrzeug erhalten habt (Zulassungsschein, Bestellbestätigung)

 

Da es sich in unserem Beispiel um einen Fiat Ducato L2H2 Kastenwagen handelt, der in Österreich für Unternehmer als Fiskal-LKW und vorsteuerabzugsberechtigt gilt, sind für dieses Fahrzeug keine NoVA und keine Mehrwertsteuer dafür zu entrichten. 

Was du als Unternehmen gegenüber dem Finanzamt jedoch ausfüllen musst, ist ein sogenanntes 0-NoVA-Formular, die exakte Bezeichnung lautet „NoVA 1-Formular“. Die Finanzamt-Bediensteten verstehen beide Begriffe. Das Formular zum selber ausdrucken findest du hier. In diesem Formular füllst du alle notwendigen Felder aus. Eine Ausfüllhilfe haben wir dir hier bereitgestellt.

Zulassungsstelle

Unmittelbar nachdem du beim Finanzamt deiner Wahl etwaige Gebühren (in diesem Beispiel EUR 0,00) und alle notwendigen Formulare (in diesem Beispiel NoVA 1-Formular) ordnungsgemäß entrichtet und ausgefüllt hast, schaltet das Finanzamt die Zulassungssperre auf Grün.

Du kannst nun in der nächsten Sekunde bereits eine Zulassungsstelle aufsuchen und deinen neuen Fiat Ducato L2H2 Kastenwagen zulassen.

 

Wichtig! Du kannst dein Kraftfahrzeug nur in einer Zulassungsstelle deines politischen Bezirkes anmelden.

 

Für die Zulassung deines neuen Fahrzeuges benötigst du die gleichen Dokumente, wie bei einer Zulassung eines im Inland erworbenen Fahrzeuges. Wir empfehlen folgende Dokumente mitzunehmen:

-          Lichtbildausweis

-          Rechnungsbeleg

-          Bestätigung vom Finanzamt

Schritt 5 – Abholung des Fahrzeuges

Handschlag

Nach dem Erhalt der amtlichen Kennzeichen und des behördlichen Zulassungsscheines kannst du das Fahrzeug vom Autohaus abholen.

 

Hier haben wir noch zwei Hinweise für dich:

 

1. Oftmals benötigen Autohäuser aufgrund von internen Konzernstrukturen eine Kopie deines österreichischen Zulassungsscheines und deines Lichtbildausweises.

 

2. In manchen Ländern unterscheidet sich die Kennzeichenform von der österreichischen Form. Das bedeutet, dass auch die Kennzeichenhalterung nicht zu dem österreichischen Kennzeichen passt. Wir empfehlen ein Paar Kennzeichenhalterung mitzuführen. Kennzeichenhalterungen sind unter anderem bei Automobilclubs, wie ARBÖ oder ÖAMTC-Stützpunkten, sowie bei KFZ-Fachgeschäften, wie Forstinger oder Autoteile Unger erhältlich.

Abschließend wünschen wir dir viel Spaß mit deinem neu erworbenen Kraftfahrzeug.

 

Sollte dir der Aufwand vom Autoimport neben deiner Selbständigkeit zu zeitintensiv erscheinen und du zudem noch bessere Preisvorteile erhalten wollen, dann klicke hier und finde dein neues Fahrzeug für verschiedenste Zwecke auf die einfachste und angenehmste Art, auch gerne mit Import-Leasing.

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